Ihre pflegebox
Beantragen Sie ganz einfach online Ihre Pflegehilfsmittel oder lassen sich unsere pflegebroschüre nach hause senden.
Voraussetzung
Wer hat Anspruch?
Um Pflegehilfsmittel kostenfrei oder mit geringer Zuzahlung zu erhalten, ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Pflegebedürftige oder deren Angehörige können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Dabei müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein.
Zum verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
Damit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich zuzahlungsfrei bezogen werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Sie lebt zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Die pflegebedürftige Person wird zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten privat gepflegt.
Zum verbrauch bestimmte pflegehilfsmittel
Kostenübernahme
So funktioniert es:
CuraPorta übernimmt die Abwicklung: Sie bestellen Ihre Pflegehilfsmittel direkt bei uns. Wir übernehmen die monatliche Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich weder um Formulare noch um die Einreichung von Rechnungen kümmern.
Monatliche Lieferung frei Haus: Solange der Wert Ihrer Bestellung die 40 Euro-Grenze nicht überschreitet, erhalten Sie die Pflegehilfsmittel kostenfrei und bequem nach Hause geliefert.
Bei CuraPorta machen wir es Ihnen einfach, Ihre Pflegehilfsmittel zu erhalten, ohne sich um die Abrechnung kümmern zu müssen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Sobald Sie Ihre Pflegehilfsmittelbox bei uns bestellen, kümmern wir uns um den Rest – ganz unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
So einfach ist die Kostenübernahme mit CuraPorta
Entlasten Sie sich und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!

Warum CuraPorta nutzen?
Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Pflegehilfsmittel über CuraPorta zu beziehen, sparen Sie sich den erheblichen Aufwand, den Sie andernfalls hätten:
- Selbstständige Organisation: Ohne einen zugelassenen Dienstleister wie CuraPorta müssen Sie Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat selbst beschaffen.
- Monatliche Beantragung: Sie müssen die Kostenübernahme jeden Monat eigenständig bei der Pflegekasse beantragen.
- Abrechnung selbst verwalten: Sie müssen in Vorleistung gehen, Rechnungen sammeln und diese anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Mit CuraPorta umgehen Sie all diesen Aufwand und haben die Gewissheit, dass Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat zuverlässig und rechtzeitig zu Ihnen kommen.
Für Privatversicherte:
Privatversicherte strecken die Kosten zunächst vor und reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Versicherung ein. Ihr Versicherer erstattet Ihnen dann den Betrag gemäß der vereinbarten Leistungen.
01
Produkte auswählen
Wählen Sie die Produkte nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus.
02
Pflegehilfsmittel beantragen
Füllen Sie unser Online-Formular aus oder fordern Sie unsere Pflegebroschüre per Post an.
02
Beratung & Bürokratie
Wir beraten Sie gerne telefonisch und übernehmen die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.
04
Pflegebox erhalten
Monatliche, kostenfreie Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel per DHL – flexibel anpassbar nach Ihren Bedürfnissen.
Warum Pflegehilfsmittel über Curaporta beziehen?
Schnell. Flexibel. Zuverlässig.
CuraPorta bietet Ihnen kostenfreie Pflegehilfsmittel ohne Bürokratie – einfach beantragen, wir erledigen den Rest. Profitieren Sie von flexiblen Anpassungen und hochwertiger Qualität. Als Bestandspflegeboxkunde können Sie zudem Inkontinenz-Rezepte bequem über uns einreichen.
“Das Besondere einer Pflegekraft besteht darin, dem Kranken bei der Ausübung jener Tätigkeit zu helfen, die zur Gesundheit beitragen und die er ohne hilfe ausführen würde, wenn er die notwendige kraft, den Willen und das Wissen hätte.”
Virginia Henderson (1897-1996), Pflege-Pionierin
Pflegeboxinhalt
produkte in der pflegebox
Unsere Pflegebox enthält alle wichtigen Pflegehilfsmittel, die für die häusliche Pflege benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise saugfähige Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Mit der Pflegebox von CuraPorta sind Sie bestens ausgestattet.
Warum CuraPorta?
- Markenprodukte – Wir liefern ausschließlich hochwertige Pflegehilfsmittel renommierter Marken.
- Höchste Qualität – Alle Produkte entsprechen den strengen Standards der Pflegebranche.
- Zuverlässige Lieferung – Monatlich per DHL und versandkostenfrei direkt nach Hause.
Ihre Pflegebox
- Kostenfrei: Gratis Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ pro Monat.
- Bürokratiefrei: Wir übernehmen alle Formalitäten mit der Pflegekasse.
- Flexibel: Monatliche Anpassung Ihrer Pflegebox ganz nach Ihren Wünschen.
Voraussetzung
Fragen & Antworten
In unserem Fragen-und-Antworten-Bereich finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Pflegebox und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse funktioniert und wie einfach Sie Ihre Pflegebox bei CuraPorta beziehen können.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so leicht wie möglich zu machen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Schauen Sie in den Fragen-und-Antworten-Bereich und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick!
Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen gar erst die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung. Auch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern, zählen zu den Pflegehilfsmitteln. Hier lässt sich unterscheiden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme) und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen).
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Versicherte, bei denen eine Pflegebedürftigkeit und somit einer der Pflegegrade 1-5 festgestellt wurde und die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommt zusätzlich hinzu, dass die Pflege (zum Teil) von einer Privatperson übernommen wird.
Jeder der einen von der Krankenkasse festgestellten Pflegegrad (1-5) hat, hat Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Ab Pflegegrad 1 können Sie die Pflegebox von CuraPorta benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. An Ihrem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 40 Euro monatlich ändert sich von Pflegegrad 1 bis 5 nichts.
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel, beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, beispielsweise Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und saugende Bettschutzeinlagen
Grundsätzlich ist das nicht möglich, da die 40 Euro Zweck gebunden sind. Es ist allerdings möglich Quittungen von selbst gekauften Pflegehilfsmitteln bei der Krankenkasse einzureichen und diese erstattet zu bekommen.
Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Anbieter von Pflegehilfsmitteln können Ihnen dafür ein Antragsformular zur Verfügung stellen. Alternativ können Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einem Antragsformular fragen. Auch der Medizinische Dienst oder eine Pflegekraft kann die Pflegehilfsmittel verbindlich empfehlen.
Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf Zuschüsse für den Anschluss und den Betrieb einen Hausnotrufsystems, ein sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel. Diese werden monatlich mit bis zu 25,50 Euro bezuschusst. Außerdem besteht weiterhin ein Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, OP-Mundschutz, 500ml Handdesinfektion, 500ml Flächendesinfektion, 25x Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), 100x Schutzschürzen (Einmalgebrauch), Fingerlinge)